Regal- und Leiterprüfungen

Regal- und Leiterprüfungen

Regalinspektion/ -prüfung gem. 
DIN 15635 / DGUV Regel 108-007

Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Überprüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV).

Gerade im Bereich der Lagerhaltung, wo vielfach Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Schubmaststapler oder Gabelhubwagen sowie Regalbediengeräte eingesetzt werden, besteht ein erhöhtes Beschädigungsrisiko der Regalbauteile. Aber auch in manuell bedienten Lägern können Beschädigungen der Regale nicht ausgeschlossen werden. Die Regalinspektionspflicht gilt grundsätzlich für alle gewerblich genutzten Regale, wie z. B.:

• Palettenregale
• Fachbodenregale
• Mehrgeschossanlagen
• Kragarmregale
• Einfahrregal und Durchfahrregale
• Durchlaufregale
• manuell verfahrbare Regale
• Archivregale

Entsprechend § 14 BetrSichV müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden. Konkretisierungen sollten den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. 

Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV Regel 108-007 (bisher: BGR 234) "Lagereinrichtungen und -geräte" der DGUV Information 208-043 (bisher: BGI/GUV-I 5166) "Sicherheit von Regalen" und die der Norm DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen" einzubeziehen.


Prüfung von Leitern und Tritten 

Nach DGUV 208-016 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Aufgrund der oben genannten Verordnungen müssen alle Arbeitsmittel und somit auch Leitern und Tritte regelmäßig auf ihre sichere Nutzung hin geprüft werden. Zumeist wir dieses aus Kostengründen im Zuge der Regelprüfung durchgeführt.

Arbeitsschutz

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