Brandschutz

Brandschutz


Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind z.B.:

Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C).

• Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen.

• Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe.

• Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren.

• Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen.

• Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen.

• Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den 
  Brandschutz betreffen.

• Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen,
  Anmietungen und Beschaffungen.

• Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel.

• Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.

• Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und 
  dabei mitwirken.

• Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen.

• Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen.

• Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen.

• Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen
  Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer).

• Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz.

• Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw..

• Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege.

• Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen.

• Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen.

• Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden.

• Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von
  brandschutztechnischen Einrichtungen.

• Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den
  Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw..

• Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen.

• Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz.
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