• Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C).
• Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen.
• Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe.
• Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren.
• Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen.
• Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen.
• Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den
Brandschutz betreffen.
• Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen,
Anmietungen und Beschaffungen.
• Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel.
• Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.
• Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und
dabei mitwirken.
• Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen.
• Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen.
• Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen.
• Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen
Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer).
• Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz.
• Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw..
• Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege.
• Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen.
• Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen.
• Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden.
• Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von
brandschutztechnischen Einrichtungen.
• Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den
Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw..
• Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen.
• Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz.