Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind für ein Unternehmen keine bloße Notwendigkeit, sondern erhöhen direkt den Unternehmenserfolg.
Umweltschutz / Abfallberatung
Als Abfallbeauftragte berate und unterstützen wir Sie bzw. Ihr Unternehmen in allen Angele-genheiten, die im Rahmen der Kreislaufwirtschaft und Abfall-vermeidung/-verwertung aus-schlaggebend sind.
Hierbei ist die Art und Menge der Abfälle, sowie die Branche Ihres Unternehmens zu beachten.
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Je nach gesetzlichen Voraussetzungen, können diese Unternehmerpflichten / Aufgaben, durch Bestellung eines extern bestellten Brandschutz-beauftragten erfüllt werden.
Auch von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsver- ordnung (BetrSichV) und dementsprechend Überprüfungen auf der Grundlage der Gefährdungs- beurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV).
Prüfung von Leitern und Tritten
Nach DGUV 208-016 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Aufgrund der oben genannten Verordnungen müssen alle Arbeitsmittel und somit auch Leitern und Tritte regelmäßig auf ihre sichere Nutzung hin geprüft werden. Zumeist wir dieses aus Kostengründen im Zuge der Regelprüfung durchgeführt.