• Gefährdungsbeurteilungen. Ermittlung, Bewertung und Dokumentation der Gefährdungen.
• Teilnahme und Moderation von ASA- Sitzungen und Besprechungen.
• Prüfung Ihres Unternehmens auf die aktuellen Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
• Vorbereitung der Unterweisungsunterlagen und Durchführung von Unterweisungen.
• Regelmäßige Begehung der Betriebsstätten, inclusive Berichtswesen.
• Beratung zur Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln.
• Vermittlung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).
Bitte beachten Sie:
Als Führungskraft / Unternehmer sind Sie verantwortlich für die Sicherheit von Mitarbeitern, Maschinen und
Anlagen.
Die Unternehmerpflichten
sind unter anderem geregelt im:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- EG-Richtlinien.
Umweltschutz
Umweltschutz / Abfallberatung
Als Abfallbeauftragter beraten und unterstützen wir Sie bzw. Ihr Unternehmen in allen Angelegenheiten, die im Rahmen der Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung/Abfallverwertung ausschlaggebend sind.
Des Weiteren unterstützt der Abfallbeauftragte Sie, die angefallenen Abfälle entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß, umweltverträglich und kostengünstig zu entsorgen.
Wir beraten Sie z.B. bei folgenden Fragen:
- Wie können Sie entstehende Abfälle reduzieren?
- Wie läuft eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung in Ihrem Unternehmen ab?
- Wie lagern und entsorgen Sie Sonderabfälle?
- Wie gehen Sie mit gemischten Abfällen um? Wird Ihre Sortierquote erfüllt?
- Sind Sie sogar gesetzlich dazu verpflichtet einen Abfallbeauftragten zu bestellen?